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Sie wollen die sicherheittechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen sicherstellen, sich im Dschungel der relevanten Rechtsvorschriften zurechtfinden und zum Arbeits-
Meine Leistungen:
Sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Die sicherheitstechnische Betreuung wird individuell auf die speziellen Erfordernisse und Bedürfnisse des Betriebes abgestimmt.
Folgende Betreuungsmodelle sind gemäß DGUV Vorschrift 2 möglich:
Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten, bestehend aus Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung.
Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten, bestehend aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung.
Alternative bedarfsorientierte sicherheitstechnische Betreuung, die Möglichkeit dieser Betreuung ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, diese ist von der zuständigen Berufsgenossenschaft festgelegt.