Sie stellen die Sicherheit der im Unternehmen eingesetzten Betriebsmittel sicher und lassen die Prüfungen von Leitern, Tritten und Klein-/Fahrgerüsten gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS Teil 1 und 2 durchführen.
Der Unternehmer ist verpflichtet, Prüfungen von Leitern, Tritten und Klein-/Fahrgerüsten regelmäßig mind. jährlich durchführen zu lassen. Die Prüffristen werden grundsätzlich über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Kriterien wie z.B. Herstellerhinweise, betriebliche Erfahrungen, Benutzungsdauer- und häufigkeit, mechanische Beanspruchung, Umwelteinflüsse und Fehlerquote finden bei der Festlegung der Prüffrist Berücksichtigung.
Meine Leistungen: